Kosten & Transparenz

Frauenarzt Privatpraxis – welche Kosten entstehen wirklich?

Viele Frauen verbinden eine Privatpraxis automatisch mit sehr hohen Kosten. Besonders gesetzlich Versicherte gehen oft davon aus, dass eine Behandlung dort kaum bezahlbar ist. In der Realität zeigt sich jedoch ein anderes Bild.

Dieser Artikel erklärt transparent, welche Kosten bei einem Frauenarztbesuch tatsächlich entstehen, welche Leistungen auch in einer Kassenpraxis selbst bezahlt werden müssen und warum der finanzielle Unterschied zur Privatpraxis häufig kleiner ist als erwartet.

Januar 2026
8 Min. Lesezeit
Fachlich geprüft

Selbstzahler beim Frauenarzt – was bedeutet das konkret?

Wer als gesetzlich versicherte Patientin eine Privatpraxis aufsucht, gilt als Selbstzahlerin.
Das bedeutet:

  • Leistungen werden nach Gebührenordnung abgerechnet
  • die Kosten sind vorher bekannt
  • es gibt keine versteckten Gebühren

Wichtig: Viele Leistungen sind auch in einer KV-Praxis nicht vollständig kostenlos.

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Welche Untersuchungen müssen Frauen auch in einer Kassenpraxis selbst bezahlen?

Ein häufiger Irrtum ist, dass beim Frauenarzt grundsätzlich alles von der Krankenkasse übernommen wird. Das stimmt nicht.

Auch in einer KV-Praxis sind bestimmte Leistungen gebührenpflichtig, zum Beispiel:

gynäkologischer Ultraschall zur Krebsfrüherkennung
Brustultraschall zur Krebsfrüherkennung
Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft
Nackenfaltenmessung in der Schwangerschaft
Spiraleinlage (IUP/Verhütungsspirale)

Diese Leistungen gelten als IGeL-Leistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur in Ausnahmefällen übernommen.

Kosten für einen gynäkologischen Ultraschall – realistisch betrachtet

Ein gynäkologischer Ultraschall als IGeL-Leistung kostet in vielen Kassenpraxen zwischen 30 und 50 Euro – als reine Untersuchung, ohne zusätzliche Beratung oder Zeitrahmen.

In einer Privatpraxis

liegt der Preis höher, dafür sind in der Regel enthalten:

  • mehr Untersuchungszeit
  • ausführliche Erklärung der Befunde
  • ruhige Atmosphäre
  • keine Wartezeit

Der Preisunterschied bewegt sich dabei meist im zweistelligen Bereich, nicht in völlig anderen Dimensionen.

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Was zahlt die Krankenkasse – und was nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bestimmte Vorsorgeleistungen klar geregelt:

ab 20 Jahren: jährliche gynäkologische Vorsorge

PAP-Abstrich: einmal jährlich, ab 35 Jahre alle drei Jahre auf Kassenkosten

zusätzlicher HPV-Test: nur alle drei Jahre ab 35

Mammografie-Screening: alle zwei Jahre für Frauen zwischen 50 und 69

Alles darüber hinaus – insbesondere erweiterte Ultraschalluntersuchungen oder zusätzliche Diagnostik – fällt häufig in den Selbstzahlerbereich.

Was kostet eine Untersuchung beim Frauenarzt in der Privatpraxis?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Untersuchung ab. Entscheidend ist:

  • es wird transparent abgerechnet
  • Patientinnen wissen vorab, womit sie rechnen müssen
  • es gibt keine pauschalen „Luxuspreise"

In vielen Fällen liegt der finanzielle Unterschied zur Kassenpraxis bei wenigen Dutzend Euro.

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Warum viele Frauen die Privatpraxis trotzdem wählen

Neben den Kosten spielen für viele Patientinnen andere Faktoren eine große Rolle:

keine langen Wartezeiten

Termine abends oder samstags

individuelle Zeitfenster

ruhige, entspannte Atmosphäre

persönliche Beratung ohne Zeitdruck

kürzere Fahrzeiten, keine lange Parkplatzsuche

Für viele Frauen relativiert sich der Mehrpreis schnell, wenn sie Zeit, Ruhe und Qualität gegenüberstellen.

Fazit – Privatpraxis heißt nicht automatisch hohe Kosten

Die Annahme, dass eine Privatpraxis für gesetzlich Versicherte unbezahlbar ist, hält einem realistischen Vergleich oft nicht stand.

Viele Leistungen müssen auch in einer Kassenpraxis selbst bezahlt werden. Der Unterschied liegt meist nicht in der medizinischen Leistung, sondern im Zeitfaktor, der Organisation und der individuellen Betreuung.

Für viele Patientinnen ist eine Privatpraxis daher keine Luxusentscheidung, sondern eine bewusste und gut kalkulierbare Alternative.

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